Der Blinden- und Sehbehinderten-Verein ist als "Gemeinnützige und Förderungswürdige" Selbsthilfegruppe für Blinde und Sehbehinderte in der Städteregion anerkannt. Zu den Aufgaben und Zielen des Vereins zählen u. a.: die Beratung von Blinden und Sehbehinderten in sozialen und beruflichen Angelegenheiten, die Vermittlung von Angeboten übergeordneter Organisationen zur Integration in die Gesellschaft und in das Berufsleben, der Mobilität, die Beschaffung von Kommunikationsmöglichkeiten und blindengerechter Hilfsmittel, die Zusammenarbeit mit den Kommunen in Behindertenbeiräten und Arbeitsgemeinschaften.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Blindenverein, Beratung von Blinden, Beratung von Sehbehinderten